Die Kanzlei Raab, Klapperich & Hammes ist im Bereich des Zivilrechts, des Familien- und Erbrechts sowie des Arbeitsrechts tätig. Daneben erfolgt auch die
Vertretung vom Mandanten in Straf- und Bußgeldangelegenheiten.
Die Kanzlei ist bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt.
Die Tätigkeitsschwerpunkte des Rechtsanwalts Ekkehard Raab liegen im Bereich des Familien- und Arbeitsrechts. Hier hat er sich als Fachanwalt besonders
qualifiziert.
Daneben betreut er eine Vielzahl von Mandanten in allen Fragen des Erbrechts.
Rechtsanwalt Heinz Klapperich bearbeitet aufgrund seiner langjährigen Erfahrung als Berufungsanwalt vor dem Oberlandesgericht in erster Linie zivilrechtliche
Fallgestaltungen.
Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie für Bau- und Architektenrecht ist er für diese Bereiche besonders qualifizieret, die auch einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit einnehmen.
Abgerundet wird das Tätigkeitsfeld durch das Unfall-/Verkehrsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit bußgeldrechtlichen und strafrechtlichen Themenbereichen sowie der Regulierung der Sach- und
Personenschäden.
Der Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Andreas Hammes liegt im Bereich des Arbeitsrechts, in dem er als Fachanwalt für Arbeitsrecht besonders qualifiziert
ist, sowie im Bereich des Mietrechts mit allen ihren jeweiligen Variationen.
Daneben bearbeitet er eine Vielzahl von Fallgestaltungen im Bereich des allgemeinen Vertrags- und Zivilrechts und des Strafrechts.