Rechtsanwalt Ekkehard Raab wurde 1954 geboren. Er studierte Rechts-wissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz und legte 1979 sein 1.jur. Staatsexamen
ab. Das 2.jur. Staatsexamen wurde 1981 absolviert.
Es folgte eine Periode wissenschafttlicher Tätigkeit für die Universität Mainz an der Seite von Professor E. Klein, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht.
Als Rechtsanwalt wurde Ekkehard Raab 1982 zugelassen. Nach umfassender Weiterbildung profilierte sich Ekkehard Raab im Arbeitsrecht und ist in diesem Bereich seit 1992 Fachanwalt. Ebenfalls erhielt
er aufgrund ausgezeichneter Qualifikationen im Jahre 1999 den Titel "Fachanwalt für Familienrecht" verliehen.
Herr Rechtsanwalt Ekkehard Raab ist bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt.
Neben erfolgreicher Berufstätigkeit engagiert sich Ekkehard Raab in Politik und Gesellschaft. Er ist u.a. seit 1985 FDP-Stadtverbandsvorsitzender und schon seit 1989 FDP-Fraktionsvorsitzender im Rat
der Stadt Mayen. Dem Haus- und Grundbesitzerverein Mayen e.V. steht er als stellvertretender Vorsitzender zur Verfügung.
Ekkehard Raab ist verheiratet und Vater von zwei Söhnen.