Rechtsanwalt

Heinz Klapperich gehört dem Jahrgang 1960 an.

Nach dem Abitur, welches er am Gymnasium in Mayen erlangte, studierte er Staats- und Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Zwischen dem erfolgreichen Abschluß des ersten Staatsexamens und der Referendarzeit, sammelte er erste Berufserfahrung in der Rechtsabteilung des Bundesministeriums der Verteidigung und arbeitete als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bonn.

Das zweite juristische Staatsexamen legte er 1991 beim Oberlandesgericht Koblenz ab.
Im gleichen Jahr wurde er als Rechtsanwalt in Mayen tätig.

Schon fünf Jahre später wurde Rechtsanwalt Klapperich in den Kreis der beim Oberlandesgericht Koblenz zugelassenen Kollegen berufen. Seit dem 01.01.2002 besitzt er außerdem die Zulassung zu allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

Am 12.04.2006 ist er aufgrund seiner besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse sowie seiner langjährigen Berufserfahrung als "Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht" zugelassen worden.

Seit dem Jahr 2005 beschäftigt sich Rechtsanwalt Klapperich - nach einer umfangreichen Zusatzausbildung - auch mit den Möglichkeiten der Konfliktlösung im Rahmen der Mediation.

Am 17.11.2008 ist er ferner aufgrund seiner besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse und Erfahrungen als "Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht" zugelassen worden.

Neben der beruflichen Tätigkeit engagiert sich Rechtsanwalt Klapperich in Arbeitsgruppen und Vereinen. So steht er u.a. dem Haus- und Grundbesitzerverein Mayen e.V. als 1. Vorsitzender  zur Verfügung.

Heinz Klapperich ist verheiratet und Vater zweier Söhne.